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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma InkjetMediaSolutions GmbH

Geschäftsführerin: Rosa Meßmer
Hausackerstr. 1, 76185 Karlsruhe
Tel: 0721/504 29 52, Fax: 504 29 53
kontakt@inkjetmediasolutions.de
HR Amtsgericht Mannheim, Registernummer 110454
Ust-ID DE813872384

§1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der InkjetMediaSolutions GmbH im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern.

(2) Diese AGB gelten neben den jeweils einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen. Die AGB der InkjetMediaSolutions GmbH haben Vorrang vor allen Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden. Letztere werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von InkjetMediaSolutions GmbH nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, unabhängig davon, ob in dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote von InkjetMediaSolutions GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt – unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen – erst mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes oder mit der Bestätigung des Auftrages durch die InkjetMediaSolutions GmbH zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

(2) Für den Inhalt und die Ausführung des Vertrages sind die in einem beiderseitig unterschriebenen Vertragsdokument oder in einer Auftragsbestätigung der InkjetMediaSolutions GmbH spezifizierten Leistungen maßgebend.

§3 Lieferungen

(1) Vom Kunden gewünschte Liefer- und Ausführungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie von der InkjetMediaSolutions GmbH schriftlich bestätigt werden. Alle Vereinbarungen über die Lieferzeit stehen im Übrigen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstlieferung der InkjetMediaSolutions GmbH.

(2) Falls keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, nimmt InkjetMediaSolutions GmbH den Versand nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten für den Kunden vor. Die Transportgefahr trägt der Kunde. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

(3) Die InkjetMediaSolutions GmbH behält sich die Möglichkeit der Teillieferung vor, es sei denn, die Teillieferung hat für den Kunden offensichtlich kein Interesse.

§4 Liefer- und Leistungszeitangaben

(1) Der Beginn der von InkjetMediaSolutions GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

(2) Für die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die InkjetMediaSolutions GmbH die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

(3) Soweit der Kunde in Annahmeverzug gerät oder er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist die InkjetMediaSolutions GmbH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen erstattet zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Sofern die Voraussetzungen der vorstehenden Klausel vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstands in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(5) Die InkJetMediaSolutions GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne des § 286 II Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. InkjetMediaSolutions GmbH haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von InkjetMediaSolutions GmbH zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde geltend machen kann, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung fortgefallen ist.

(6) Die InkjetMediaSolutions GmbH haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung auf einer von InkjetMediaSolutions GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden der InkjetMediaSolutions-Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist der InkjetMediaSolutions GmbH zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug bzw. die Unmöglichkeit der Leistung nicht auf einer von InkjetMediaSolutions GmbH vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn keiner der in Abs. 9 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

(7) InkjetMediaSolutions GmbH haftet schließlich auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(8) Im Übrigen haftet die InkjetMediaSolutions GmbH im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als auf 20 % des Lieferwertes; im Fall der Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes des Lieferwertes.

(9) Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht im Falle des Lieferverzugs bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. nicht in Fällen der Unmöglichkeit der Leistung, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

(10) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben diesem vorbehalten.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Auslieferungslager Karlsruhe ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten.

(3) Die Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig ohne Abzug. Der Abzug von Skonto bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

(4) Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

(5) Bei Zahlungsverzug kann die InkjetMediaSolutions GmbH Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnen. Weiterhin können im Verzugsfalle Leistungen von InkjetMediaSolutions GmbH vorübergehend zurückgehalten werden.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber der InkjetMediaSolutions GmbH mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder um von InkjetMediaSolutions GmbH schriftlich anerkannte Ansprüche handelt. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts in soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§6 Mängelansprüche

(1) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

(2) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(3) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft; in einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.

(4) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, kann die InkjetMediaSolutions GmbH nach ihrer Wahl die Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder die Lieferung einer neuen mangelfreien Ware verlangen. Im Falle der Mangelbeseitigung ist die InkjetMediaSolutions GmbH verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

(6) Die InkjetMediaSolutions GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Anwender Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von InkjetMediaSolutions GmbH beruhen. Soweit der InkjetMediaSolutions GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Die InkjetMediaSolutions GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen

(9) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(10) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall des Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

§7 Haftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in §6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Soweit die Schadensersatzhaftung der InkjetMediaSolutions GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§8 Eigentumsvorbehalt

(1) Sämtliche von InkjetMediaSolutions GmbH – auch zukünftig – gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, das Eigentum von InkjetMediaSolutions GmbH.

(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt der InkjetMediaSolutions GmbH bereits jetzt alle Forderungen, die im aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. InkjetMediaSolutions GmbH nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. InkjetMediaSolutions GmbH ist berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, InkjetMediaSolutions GmbH die abgetretene Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Abnehmer die Abtretung anzuzeigen.

(3) Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für InkjetMediaSolutions GmbH vor, ohne dass hieraus für InkjetMediaSolutions GmbH Verpflichtungen entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen nicht der InkjetMediaSolutions GmbH gehörenden Waren erwirbt InkjetMediaSolutions GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der übrigen Waren. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für die InkjetMediaSolutions GmbH.

(4) Zur Sicherung der Forderungen von InkjetMediaSolutions GmbH gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an die InkjetMediaSolutions GmbH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. InkjetMediaSolutions GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist die InkjetMediaSolutions GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die InkjetMediaSolutions GmbH erklärt dies schriftlich.

(6) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

§9 Schlussbestimmungen

(1) Für alle Ansprüche aus der Vertragsbeziehung zum Kunden gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

(2) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten, Karlsruhe.

(3) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser InkjetMediaSolutions GmbH AGB beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen.

(4) Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Enthalten die AGB der InkjetMediaSolutions GmbH eine Lücke, soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

(5) Sofern der Anwender ebenfalls AGB verwendet und sich diese mit denen der InkjetMediaSolutions GmbH inhaltlich decken, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender einzelner Regelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die AGB des Kunden Regelungen enthalten, die in diesen AGB der InkjetMediaSolutions GmbH nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende InkjetMediaSolutions GmbH AGB Regelungen, die in den AGB des Anwenders / Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Regelungen der AGB von InkjetMediaSolutions GmbH

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